Informationspflicht des Rechtsträgers gem. § 47b KBBG


  1. Die Höhe der aktuellen Betreuungsbeiträge finden Sie auf unserer Homepage unter Organisation / Betreuungsbeiträge & Reservierungsgebühr
  2. Der Verein unterhält seit September 2023 vier Kleinkindgruppen und zwei alterserweiterte Gruppen
  3. An Personalkostenförderung erhielt der Verein für den Zeitraum 9/2023 bis 8/2024 von der Stadt Salzburg € 310.748,39 und vom Land Salzburg € 466.122,59
  4. Im Kinderhausjahr 9/2023 bis 8/2024 betrug der monatliche Zuschuss für Kinder in der Kleinkindgruppe gem. § 46 KBBG € 40, für Kinder in der alterserweiterten Gruppe betrug der Elternbeitragsersatz gem. § 45a Abs 3 KBBG monatlich € 180 und für Schulanfänger betrug die jährliche Bundesförderung € 900