Informationspflicht des Rechtsträgers gem. § 47b KBBG
- Die Höhe der aktuellen Betreuungsbeiträge und Informationen zu den Zuschüssen für unter Dreijährige gemäß § 46 KBBG und für über Dreijährige gemäß § 45a Abs 3 KBBG finden Sie auf unserer Homepage unter Organisation / Betreuungsbeitrag
- Der Verein unterhält aktuell vier Kleinkindgruppen und zwei alterserweiterte Gruppen
- An Personalkostenförderung erhielt der Verein für den Zeitraum September 2025 bis August 2026 von der Stadt Salzburg € 338.315,93 und vom Land Salzburg € 507.473,89
- Die jährliche Bundesförderung für Schulanfänger beträgt € 900